Schritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in der Türkei ist ein strukturierter Prozess, der durch das türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 geregelt ist. Bei der Anwaltskanzlei Karanfiloglu sind wir darauf spezialisiert, unsere Mandanten durch die Komplexität dieses Prozesses zu führen und die strikte Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Der erste Schritt umfasst die Ausarbeitung und notarielle Beglaubigung der Satzung gemäß Artikel 575 des türkischen Handelsgesetzbuchs. Anschließend muss der Firmenname gemäß Artikel 40 beim Handelsregisteramt registriert werden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erfolgt weiterhin mit der Beantragung einer Steueridentifikationsnummer beim örtlichen Finanzamt und der Registrierung des Unternehmens bei der Sozialversicherungsanstalt gemäß Artikel 83. Darüber hinaus gilt: Die Eröffnung eines Firmenbankkontos und die Einzahlung des erforderlichen Kapitals gemäß den Artikeln 585 und 344 sind ebenfalls unerlässlich. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei jedem Schritt individuell und sorgen so für eine reibungslose und rechtssichere Gründung Ihrer LLC.

Anforderungen und Dokumentation für die Gründung einer LLC

Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC) in der Türkei zu gründen, muss eine detaillierte Liste von Anforderungen und Unterlagen sorgfältig befolgt werden, um dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 zu entsprechen. Das grundlegende Dokument, die Satzung, muss verfasst und notariell beglaubigt werden Wesentliche Angaben wie Name, Zweck, Hauptsitz und Kapitalstruktur des Unternehmens gemäß Artikel 575. Darüber hinaus müssen die Gründer Ausweisdokumente, Adressnachweise und alle erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen vorbereiten und einreichen, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevant sind . Gemäß Artikel 585 ist außerdem die Vorlage einer Erklärung über die Anfangskapitaleinlage und der Gesellschafterliste erforderlich. Alle diese Dokumente müssen dem Handelsregisteramt zur Genehmigung vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass der Gründungsprozess den gesetzlichen Standards entspricht. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu stellen wir sicher, dass jedes Dokument vorbereitet und auf seine Richtigkeit überprüft wird, um einen reibungslosen Registrierungsprozess zu ermöglichen.

Sobald die Satzung und die erforderlichen Unterlagen in Ordnung sind, besteht der nächste Schritt darin, den Status einer juristischen Person für Ihre LLC zu erlangen, indem Sie sich gemäß Artikel 40 des türkischen Handelsgesetzbuchs beim Handelsregisteramt registrieren lassen. Nach der Registrierung wird eine Ankündigung im türkischen Handelsregisteramtsblatt veröffentlicht, um die Gründung des Unternehmens öffentlich zu formalisieren. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Gründer auch ein Firmenbankkonto eröffnen und das Anfangskapital gemäß den in Artikel 585 festgelegten Anforderungen einzahlen. Es ist wichtig, Quittungen oder Kontoauszüge aufzubewahren, die die Kapitaleinlage belegen, da diese Dokumente für den Abschluss der Registrierung erforderlich sind . Darüber hinaus muss sich das Unternehmen beim örtlichen Finanzamt registrieren lassen, um eine Steueridentifikationsnummer zu erhalten, und bei der Sozialversicherungsanstalt, um die Sozialversicherungspflichten für zukünftige Mitarbeiter gemäß Artikel 83 zu erfüllen. Durch umfassende rechtliche Beratung und sorgfältige Dokumentenvorbereitung stellt die Anwaltskanzlei Karanfiloglu alle regulatorischen Anforderungen sicher Anforderungen werden effizient erfüllt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierungs- und Kapitaleinzahlungsschritte sind noch einige weitere wichtige Schritte erforderlich, um die Gründung einer LLC in der Türkei abzuschließen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei den für Ihren spezifischen Geschäftsbereich relevanten Berufsverbänden anmelden und bei Bedarf zusätzliche professionelle oder behördliche Standards einhalten. Darüber hinaus ist die Führung genauer und konformer Buchhaltungsunterlagen von Anfang an im türkischen Handelsgesetzbuch vorgeschrieben. Die neu gegründete LLC muss zertifizierte Wirtschaftsprüfer einstellen oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften damit beauftragen, Abschlüsse und Berichte gemäß den türkischen Finanzberichterstattungsstandards (TFRS) zu erstellen. Regelmäßig geplante Unternehmensversammlungen, einschließlich Jahreshauptversammlungen, müssen abgehalten werden, um die in den Artikeln 409 und 416 dargelegten Governance-Anforderungen in Einklang zu bringen. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu bieten unsere Rechtsexperten umfassende fortlaufende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre LLC alle gesetzlichen Verpflichtungen einhält und Ihnen dies ermöglicht um sich auf den erfolgreichen Betrieb Ihres Unternehmens zu konzentrieren.

Navigieren in rechtlichen Verfahren in der Türkei

Die Bewältigung der rechtlichen Verfahren zur Gründung einer LLC in der Türkei erfordert ein gründliches Verständnis der regulatorischen Landschaft. Das türkische Handelsgesetzbuch (TCC) Nr. 6102 legt detaillierte Richtlinien für die Gründung, Verwaltung und Auflösung von LLCs fest und gewährleistet rechtliche Stabilität und Transparenz im Geschäftsbetrieb. Von entscheidender Bedeutung für diesen Prozess ist die Einhaltung der Richtlinien zu Aktionären, Vorstandsstruktur und Kapitalanforderungen. Artikel 576 schreibt vor, dass eine LLC mindestens einen und höchstens fünfzig Anteilseigner mit jeweils einer vorab festgelegten Kapitaleinlage haben muss. Die Satzung muss alle relevanten Einzelheiten festlegen, einschließlich der Unternehmensziele, der Unternehmensführung und des Betriebsablaufs, und sollte sorgfältig ausgearbeitet sein, um künftige rechtliche Fallstricke zu vermeiden. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu erstellen wir diese Dokumente sorgfältig, stellen die Einhaltung der Artikel 575 und 592 sicher und ermöglichen so einen reibungslosen Ablauf durch den rechtlichen Rahmen der Türkei.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Gründung einer LLC in der Türkei ist die Ernennung und Pflichten der Direktoren und Manager des Unternehmens. Gemäß Artikel 623 des türkischen Handelsgesetzbuchs haften die Geschäftsführer für die Verwaltung des Unternehmens und sind mit der Ausführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens betraut. Um jegliches Risiko einer rechtlichen Haftung zu mindern, ist es für Direktoren von entscheidender Bedeutung, im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und den Beschlüssen der Hauptversammlung zu handeln. Darüber hinaus legt Artikel 616 fest, dass die Generalversammlung der Aktionäre die höchste Autorität innerhalb des Unternehmens hat und wichtige Entscheidungen wie die Genehmigung von Jahresabschlüssen, die Gewinnausschüttung und die Änderung der Satzung treffen kann. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu helfen wir nicht nur bei der Erstgründung, sondern bieten auch fortlaufende Rechtsberatung an, um sicherzustellen, dass Unternehmensleiter und Manager ihre Pflichten effektiv und im Einklang mit dem Gesetz erfüllen und unsere Mandanten vor potenziellen rechtlichen Problemen schützen.

Der verfahrenstechnische Weg zur Gründung einer LLC in der Türkei endet mit obligatorischen rechtlichen Formalitäten, die den rechtmäßigen Betrieb des Unternehmens sicherstellen. Dazu gehört die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Datenschutzbestimmungen und branchenspezifischen Lizenzanforderungen. Artikel 416 des türkischen Handelsgesetzbuchs schreibt die Führung genauer Unternehmensunterlagen und Finanzberichte vor, die regelmäßigen Prüfungen unterliegen. Die Einhaltung des Arbeitsrechts, wie im türkischen Arbeitsgesetz Nr. 4857 festgelegt, gewährleistet ordnungsgemäße Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen. Der Datenschutz wird durch das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 gewährleistet, das Unternehmen zum verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Im Rahmen unserer umfassenden Rechtsdienstleistungen unterstützt die Anwaltskanzlei Karanfiloglu ihre Mandanten bei der Bewältigung dieser Anforderungen und stellt nicht nur die anfängliche Einhaltung, sondern auch die fortlaufende Einhaltung des türkischen Wirtschaftsrechts sicher und schafft so eine solide Grundlage für nachhaltiges Wachstum und Betrieb in der Türkei.

Compliance und Wartung nach der Gründung

Nach der erfolgreichen Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC) in der Türkei sind fortlaufende Compliance und Wartung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Unternehmen in gutem Ansehen bleibt. Gemäß Artikel 617 des türkischen Handelsgesetzbuchs sind LLCs verpflichtet, aktualisierte Unternehmensunterlagen zu führen und regelmäßig Hauptversammlungen einzuberufen. Darüber hinaus müssen Jahresabschlüsse gemäß den Artikeln 514 und 515 erstellt und genehmigt werden, die eine transparente und genaue Finanzberichterstattung vorschreiben. Es ist auch wichtig, steuerliche Vorschriften einzuhalten, wie etwa die Abgabe regelmäßiger Steuererklärungen, die im türkischen Steuerverfahrensgesetz Nr. 213 vorgeschrieben sind. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu unterstützen wir unsere Mandanten bei der Bewältigung dieser Pflichten nach der Gründung und stellen sicher, dass sie alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen effektiv.

Darüber hinaus ist die Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsgesetze für in der Türkei tätige LLCs von entscheidender Bedeutung. Dazu gehört die Registrierung aller Mitarbeiter bei der Sozialversicherungsanstalt (SSI), wie in Artikel 82 des Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes Nr. 5510 dargelegt. Arbeitgeber müssen außerdem die pünktliche Zahlung der Sozialversicherungsprämien sicherstellen und genaue Lohn- und Gehaltsabrechnungen führen. Die Einhaltung der im Gesetz Nr. 6331 festgelegten Arbeitsschutzvorschriften ist unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Mitarbeiter zu schützen. Unser Team in der Anwaltskanzlei Karanfiloglu ist bestrebt, kontinuierliche Unterstützung bei der Bewältigung dieser Verpflichtungen zu bieten und Mandanten dabei zu helfen, die Vorschriften einzuhalten und die mit der Nichteinhaltung verbundenen Risiken zu mindern.

Regelmäßige Audits und umfassende Aufzeichnungen sind ebenfalls unverzichtbare Elemente der Compliance nach der Gründung einer LLC in der Türkei. Gemäß Artikel 397 des türkischen Handelsgesetzbuchs unterliegen Unternehmen unabhängigen Prüfungen, um ihre finanzielle Integrität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu beurteilen. Diese Prüfungen müssen von zertifizierten Prüfern durchgeführt werden, die bei der Public Oversight, Accounting and Auditing Standards Authority (KGK) registriert sind. Darüber hinaus gewährleistet die Führung sorgfältig organisierter Bücher und Aufzeichnungen, einschließlich der Protokolle von Vorstandssitzungen und Aktionärsbeschlüssen, wie in Artikel 64 vorgeschrieben, ein transparentes und rechenschaftspflichtiges Unternehmensumfeld. Die Nichteinhaltung kann schwere Strafen und rechtliche Schritte nach sich ziehen und den Geschäftsbetrieb des Unternehmens gefährden. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen, um robuste Compliance-Rahmenwerke zu etablieren und sicherzustellen, dass ihre LLCs die regulatorischen Standards nicht nur erfüllen, sondern übertreffen, und so nachhaltiges Wachstum und betriebliche Widerstandsfähigkeit fördern.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und es wird Ihnen dringend empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre persönliche Situation zu beurteilen. Es wird keine Haftung übernommen, die sich aus der Verwendung der Informationen in diesem Artikel ergeben könnte.

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