Der rechtliche Prozess für den Immobilienkauf in der Türkei kann kompliziert sein und erfordert ein gründliches Verständnis der relevanten Gesetze und Vorschriften. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu bieten wir fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Immobilienerwerb den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der primäre Rechtsrahmen umfasst das türkische Zivilgesetzbuch und das Grundbuchgesetz Nr. 2644. Artikel 35 des Grundbuchgesetzes erlaubt Ausländern unter bestimmten Bedingungen den Erwerb von Eigentum, während Artikel 705 des Zivilgesetzbuchs die Registrierungsanforderungen für Eigentumsrechte festlegt das Grundbuchamt. Darüber hinaus sind die vertraglichen Pflichten und Rechte der Parteien während der Transaktion durch das türkische Obligationenrecht Nr. 6098 in den Artikeln 207 bis 226 geregelt. Unsere umfassenden juristischen Dienstleistungen zielen darauf ab, einen reibungslosen Immobilienkaufprozess zu ermöglichen, indem wir Due Diligence, Vertragsgestaltung und Titel anbieten Urkundenübertragungen und Vertretung vor den zuständigen Behörden zur Wahrung Ihrer Interessen.
Wichtige Schritte beim Erwerb von Immobilien in der Türkei
Der erste entscheidende Schritt beim Erwerb einer Immobilie in der Türkei ist die Durchführung einer umfassenden Due Diligence. Dabei geht es darum, den rechtlichen Status der Immobilie zu untersuchen und sicherzustellen, dass sie frei von Belastungen, Hypotheken und anderen rechtlichen Verbindlichkeiten ist. Artikel 1007 des türkischen Zivilgesetzbuchs betont die Bedeutung der Überprüfung des Eigentums und des gültigen Status der Immobilie durch das Grundbuchamt. Es ist unbedingt erforderlich, die Bebauungspläne gemäß der Raumordnungsverordnung zu prüfen, um die vorgesehene Nutzung des Grundstücks zu bestätigen. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu prüfen wir diese Aspekte sorgfältig und stellen die Einhaltung von Artikel 35 des Grundbuchgesetzes sicher, der die Bedingungen regelt, unter denen Ausländer Eigentum erwerben können. Indem wir potenzielle Risiken mindern und rechtliche Unstimmigkeiten frühzeitig erkennen, schützen wir die Investitionen unserer Kunden vor unvorhergesehenen Komplikationen.
Sobald die Due-Diligence-Prüfung abgeschlossen ist, besteht der nächste Schritt in der Ausarbeitung eines Kaufvertrags, einem wichtigen Dokument gemäß den Artikeln 207 bis 226 des türkischen Obligationenrechts Nr. 6098. In diesem Vertrag müssen alle wesentlichen Bedingungen aufgeführt sein, wie z. B. der vereinbarte Kaufpreis und die Zahlung Zeitplan und Bedingungen für die Eigentumsübertragung. Darüber hinaus müssen die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer klar definiert werden, um zukünftige Streitigkeiten zu verhindern. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu stellt unser Rechtsteam sicher, dass alle Vertragsbestimmungen den türkischen Eigentumsgesetzen und -vorschriften entsprechen und bietet Präzision und Klarheit. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um eine Vereinbarung zu entwerfen, die nicht nur den rechtlichen Standards entspricht, sondern auch gegenseitiges Verständnis und faire Bedingungen widerspiegelt, Risiken minimiert und den Rechtsschutz während des Transaktionsprozesses optimiert.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der letzte und entscheidende Schritt die Eigentumsübertragung, die gemäß Artikel 1008 des türkischen Zivilgesetzbuchs und den Artikeln 10 und 26 des Grundbuchgesetzes Nr. 1 bei einem Grundbuchamt durchgeführt werden muss . 2644. Dazu gehört die Einreichung der erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Eigentumsurkunde, der Ausweispapiere, der Steuernummer und des amtlichen Wertgutachtens. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu stellen wir außerdem sicher, dass alle anfallenden Steuern, wie z. B. die Immobilienkaufsteuer gemäß dem Immobiliensteuergesetz Nr. 1319, genau berechnet und gezahlt werden. Unsere Rechtsexperten stimmen sich mit den zuständigen Behörden ab, um die rechtzeitige Ausstellung der neuen Eigentumsurkunde an den Käufer zu erleichtern. Durch eine umfassende Vertretung bei der Eigentumsurkundeübertragung stellen wir sicher, dass die Eigentumsrechte unserer Mandanten rechtlich anerkannt und sorgfältig erfasst werden, sodass der Immobilienerwerb reibungslos und sicher abgeschlossen wird.
Rechtsdokumentation und Compliance verstehen
Um den rechtlichen Prozess des Immobilienkaufs in der Türkei erfolgreich zu meistern, ist es von entscheidender Bedeutung, die erforderlichen rechtlichen Unterlagen zu verstehen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Käufer müssen bei den türkischen Behörden eine ausländische Identitätsnummer beantragen und eine übersetzte und notariell beglaubigte Kopie ihres Reisepasses vorlegen. Zu den wesentlichen Unterlagen gehört eine Eigentumsbescheinigung oder „Tapu“, das offizielle Grundbuchdokument, das die Eigentumsrechte des Verkäufers gemäß Artikel 1007 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestätigt. Darüber hinaus ist möglicherweise ein „Irtifak Hakki“-Dokument erforderlich, wenn sich die Immobilie im Bau befindet und die Rechte des Käufers an der Immobilie gemäß Artikel 1029 bestätigt. Einhaltung der Bebauungsgesetze und Einholung der entsprechenden Lizenzen, einschließlich Baugenehmigungen gemäß Bebauungsgesetz Nr. 3194 , sind unerlässlich, um zukünftige rechtliche Komplikationen zu verhindern. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Dokumente sorgfältig geprüft werden und den türkischen Eigentumsgesetzen entsprechen.
Sobald die wesentlichen Immobiliendokumente vorliegen, besteht der nächste wichtige Schritt darin, die Immobilie auf etwaige Belastungen oder Rechtsstreitigkeiten zu prüfen. Dies kann durch Einholung eines „Takyidat“-Berichts vom örtlichen Grundbuchamt gemäß Artikel 149 der Verordnung überprüft werden. In diesem Bericht werden alle Hypotheken, Pfandrechte oder andere Beschränkungen offengelegt, die sich auf die Immobilientransaktion auswirken können. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, ein „Iskan“-Zertifikat zu erhalten, insbesondere für neu gebaute Immobilien, das bescheinigt, dass das Gebäude den genehmigten Plänen und Sicherheitsstandards gemäß Artikel 30 des Bebauungsgesetzes Nr. 3194 entspricht. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags sind die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen Es ist auch Sorgfalt bei Steuerverbindlichkeiten erforderlich. Gemäß dem Immobiliensteuergesetz Nr. 1319 müssen Käufer sicherstellen, dass alle Grundsteuern auf dem neuesten Stand sind, um Strafen zu vermeiden. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu führen wir umfassende Prüfungen durch, um unseren Mandanten einen klaren, risikofreien Weg zum Eigentum an der Immobilie zu bieten.
Um den Immobilienerwerb abzuschließen, ist die Unterzeichnung eines Kaufvertrags unerlässlich, in dem beide Parteien die Bedingungen der Transaktion festlegen. Diese Vereinbarung muss vor einem Notar unterzeichnet werden und sollte eine klare Beschreibung der Immobilie, den vereinbarten Kaufpreis und den Zahlungsplan gemäß den Artikeln 207 bis 226 des türkischen Obligationenrechts enthalten. Es ist außerdem wichtig sicherzustellen, dass die Übertragung der Urkunde im Grundbuch korrekt eingetragen wird, wie in Artikel 705 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschrieben. Darüber hinaus schreiben die Anti-Geldwäsche-Vorschriften des Gesetzes Nr. 5549 vor, dass die Parteien einen Geldnachweis vorlegen müssen, um die Legitimität der Finanztransaktion sicherzustellen. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu geht unsere Rolle über die bloße Beratung hinaus; Wir verwalten diese entscheidenden letzten Schritte aktiv, von der Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen bis hin zur Erleichterung reibungsloser Grundbuchverfahren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, und um unsere Kunden vor potenziellen Risiken zu schützen.
Navigieren auf dem türkischen Immobilienmarkt mit rechtlicher Unterstützung
Um eine reibungslose Transaktion zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, sich mit rechtlicher Unterstützung auf dem türkischen Immobilienmarkt zurechtzufinden. Der erste Schritt besteht darin, eine umfassende Due Diligence durchzuführen, um den rechtlichen Status der Immobilie zu überprüfen. Dazu gehört auch die Prüfung auf etwaige Belastungen, Hypotheken oder Beschränkungen, die die Eigentumsübertragung beeinträchtigen könnten. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu überprüfen wir die Grundbuchunterlagen sorgfältig, um den Titel des Verkäufers und das Fehlen rechtlicher Hindernisse zu bestätigen. Darüber hinaus ist es wichtig, die spezifischen Bebauungsgesetze und kommunalen Vorschriften zu verstehen, da diese die beabsichtigte Nutzung der Immobilie erheblich beeinflussen können. Die Artikel 1007 bis 1010 des türkischen Zivilgesetzbuchs verpflichten den Verkäufer zur Offenlegung etwaiger Mängel, während der Käufer gemäß Artikel 1011 eine sorgfältige Prüfung durchführen muss. Unser kompetentes Rechtsteam unterstützt Kunden in jeder Phase, stellt die Einhaltung aller erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sicher und schützt Ihre Investition während des gesamten Akquisitionsprozesses.
Sobald die Due-Diligence-Phase abgeschlossen ist, besteht der nächste wesentliche Schritt in der Ausarbeitung des Kaufvertrags, einem wichtigen Dokument, das die Bedingungen und Konditionen der Transaktion darlegt. Diese Vereinbarung muss dem türkischen Obligationenrecht Nr. 6098 entsprechen, insbesondere den Artikeln 207 bis 226, die vertragliche Rechte und Pflichten regeln. Darin sollten der Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen und -fristen sowie etwaige aufschiebende Bedingungen aufgeführt sein, die vor der Übertragung der Eigentumsurkunde erfüllt sein müssen. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu stellen wir sicher, dass der Vertrag sorgfältig ausgearbeitet wird, um Ihre Interessen zu schützen, und die notwendigen Klauseln zur Bewältigung potenzieller Risiken enthält. Parteien benötigen oft einen notariell beglaubigten Vertrag, um seine Durchsetzbarkeit zu stärken und eine zusätzliche Ebene der Rechtssicherheit zu bieten. Unsere Rechtsexperten überwachen jedes Element des Vertrags, um zukünftige Streitigkeiten zu verhindern und sicherzustellen, dass die Transaktion den Anforderungen des türkischen Eigentumsrechts entspricht.
Nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgt in der letzten Phase die Übergabe der Eigentumsurkunde an das Grundbuchamt. Dieser Schritt unterliegt dem Grundbuchgesetz Nr. 2644 und muss in Anwesenheit eines Registerbeamten durchgeführt werden, um seine Rechtmäßigkeit sicherzustellen. Gemäß Artikel 1024 des türkischen Zivilgesetzbuchs ist die Eigentumsübertragung mit der Eintragung der Urkunde im Grundbuch abgeschlossen. Darüber hinaus müssen ausländische Staatsangehörige möglicherweise eine militärische Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen, um fortzufahren, wie in Artikel 35 des Grundbuchgesetzes festgelegt. In der Anwaltskanzlei Karanfiloglu begleiten wir unsere Mandanten durch diese kritische Phase und stimmen uns mit den zuständigen Behörden ab, um eine reibungslose Transaktion zu ermöglichen. Wir helfen bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen, stellen sicher, dass alle Dokumente in Ordnung sind, und überwachen die ordnungsgemäße Registrierung der Eigentumsurkunde, um Ihr Eigentum offiziell anzuerkennen. Unsere engagierten Dienstleistungen sorgen dafür, dass Ihr Immobilienerwerb in der Türkei sicher und rechtssicher abläuft.
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